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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Streit Imports GmbH, oberer Rebhügel 401, CH-5224 Unterbözberg.
Datum 10.02.2016

1.0 Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.

2.0 Angebote und Bestellungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch die schriftliche Bestätigung durch den Geschäftsführer oder durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.

2.2 Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns für verbindlich. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn der Käufer wünscht eine sofortige Auslieferung. Wir haften bei telefonischer Bestellung keinesfalls für Falschlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfang der Auftraggeber.

2.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben falsch oder unvollständig geliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko, Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden ausgeschlossen.

2.4 An Angeboten behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur dann zugänglich gemacht werden, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich freigegeben wurde.

2.5 Die Preisangaben in unseren Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich durch den Geschäftsführer als verbindlich bezeichnet sind.

3.0 Lieferung

3.1 Lieferfristen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat bzw. zur Abholung bereit steht.

3.2 Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserie hergestellten Zubehörteilen behalten wir uns technische Änderungen sowie Maß- und Gewichtsabweichungen aufgrund unserer spezifischen Produktionstechnik bzw. durch Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen gelten vom Beginn der Fertigung an als abgenommen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers stellen wir die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten in Rechnung.

3.3 Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit usw.), an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang um mindestens 2 Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten.

3.4 Kommen wir in Lieferverzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 2 Wochen seinerseits vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht erstreckt sich nur auf den nicht erfüllten Teil des Vertrages. Eine Weitergabe von Schadenersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

4.0 Versand, Gefahrenübergang und Warenentgegennahme

4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, sobald die Ware unseren Betrieb verlassen hat. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart wird von uns bestimmt. Eine Haftung für die Ermittlung der günstigsten Versandwege können wir nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne unser Verschulden, so lagert die Ware auf Kosten des Käufers. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.

4.2 Wir behalten uns Teillieferung vor, soweit die gelieferte Ware vom Käufer verwendet werden kann. Der Versand erfolgt, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, nur per Nachnahme oder Vorkasse.

4.3 Beschädigte Ware ist beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.

4.4 Durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits, an uns zurück zusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung (Schadenprotokoll bitte sofort zusenden). Der Rechnungsbetrag ist direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transporteur in Rechnung zu stellen.

5.0 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung und Versandkosten, aber inklusive 7.7 % Mehrwertsteuer (zum Zeitpunkt des Katalogdruckes geltender gesetzlicher MwSt.-Satz). Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unserem Katalog wird nicht gehaftet.

5.2 Vom Kunden abgeholte, oder direkt von uns angelieferte Ware ist sofort in bar zu bezahlen. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist bleibt es Streit Imports GmbH vorbehalten, Mahngebühren für die Abmahnung der Forderung zu erheben. Es entsteht ein Verzugszins von 15%/Jahr.
Nach 20 Tagen ab Rechnungsdatum: 1. Mahnung (Zahlungserinnerung)
Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum: 2. Mahnung (Mahngebühr CHF 30.-)
Nach 40 Tagen ab Rechnungsdatum: 3. Mahnung (Mahngebühr CHF 30.-, Total CHF 60.-)
Erfolgt die Zahlung nicht innert 5 Tagen nach der 3. Mahnung, behält sich Streit Imports GmbH rechtliche Schritte (Betreibung mit zusätzlicher Kostenfolge) vor.
Eine überfällige Forderung kann von Streit Imports GmbH auch jederzeit an einen externen Inkasso-Partner abgetreten werden. Dieser kann entsprechend zusätzliche Aufwände und Gebühren direkt dem Kunden in Rechnung stellen.

6.0 Annahmeverzug

Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird die Ware auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Käufer bzw. Auftraggeber.

7.0 Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte — gleich in welchem Zustand — weiterveräußert, so tritt der Käufer hiermit schon alle Forderungen an seine Abnehmer an uns ab. Bei Veräußerung unserer Waren in Verbindung mit anderen Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil in Höhe unserer Forderungen zu.

7.2 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.

7.3 Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet sich der Käufer auf seine Kosten die gekauften Gegenstände dem Verkäufer auch ohne richterliche Verfügung herauszugeben.

8.0 Gewährleistung

8.1 Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach Kenntnisnahme, aber spätestens bis 7 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen.

8.2 Beanstandete Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder durch einwandfreie Ware ersetzen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder kommen wir mit der Ersatzlieferung in Lieferverzug, so kann der Käufer nach 14-tägiger Frist von seinem Kaufvertrag zurücktreten.

8.3 Bemängelte Ware ist frachtfrei an uns zurückzusenden. Im Fall eines durch unser Hause festgestellten begründeten Mangels tragen wir die Frachtkosten und die Kosten für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.

8.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen bzw. der Einbau in keiner Fachwerkstätte erfolgt ist. Die Ware ist vor dem Einbau auf etwaige Mängel zu prüfen. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungsund Montagekosten werden nicht anerkannt.

8.5 Weitergehende Schadenersatzansprüche, die nicht direkt an der Ware entstanden sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

9.0 Allgemeiner Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in Ziffern 1-9 aufgeführten Vereinbarungen. Maximale Gewährleistung auf die Produkte beträgt 12 Monate.
10.0 Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.

11.0 Warenrücknahmen und Rücklieferungen

11.1 Warenrücknahmen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

11.2 Eine Warengutschrift erfolgt erst nach eingehender Prüfung der zurückgesandten Ware. Die Rücksendung muß "frei Haus" erfolgen. Für Wiedereinlagerung werden dem Käufer 15 % des Warenwerts aber mindestens 30,00 sfr in Rechnung gestellt. Waren mit einem Nettowarenwert unter 100,00 sfr werden grundsätzlich nicht für eine Warengutschrift zurückgenommen. Beschädigte oder nicht mehr einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.

11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

12.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-5224 Unterbözberg.

12.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist CH-5224 Unterbözberg.

12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns gilt das Schweizerische Recht.

12.4 Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als allein maßgebend an. Sie sind auch für jeden weiteren Auftrag maßgebend, ohne dass erneut ein spezieller Hinweis auf diese Vertragsbedingungen erfolgen müsste.

12.5 Gültigkeit der Bedingungen: Punkte 1-12 sind ab sofort gültig und behalten ihre Gültigkeit, bis dem Kunden von uns neue Geschäftsbedingungen bekannt gegeben werden.

12.6 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

UID CHE-115.997.355
Handelsregister-Nummer CH-400.4.033.251-7